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Beschreibung: Abbruch
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Der Abbruch im Bauwesen bezeichnet das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten aller Art.

Hierbei kommen grobe Abbruchgeräte wie die Abrissbirne, Bagger mit Hydraulikhammer oder Longfrontbagger mit Betonzange oder Sortiergreifer zum Einsatz. Gerade bei Betonbauten kann der Abbruch ein Prozess von Monaten mit viel Lärm- und Staubentwicklung sein. Bei größeren Bauten wird daher die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben. Sollen nur Teile abgebrochen werden, so kommen eher „sanfte Abbruchgeräte“ wie Wandsägen und Kernbohrgeräte zum Einsatz.

Für die meisten Abbrucharbeiten sind besondere Abbruchgenehmigungen erforderlich in denen das Abbruchverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabbruch innerhalb eines Hauses kann eine Abbruchgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile abgebrochen werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abbruchmaßnahmen betroffen sind.

Oft wird ein Abbruch vorgenommen, um auf der frei gewordenen Fläche ein neues Bauwerk zu errichten. Beim teilweisen Abbruch werden anschließend oft Veränderungen in Form und Qualität der Bausubstanz vorgenommen.

Da nicht nur beim Abbruch sondern auch bei einem zum Abbruch vorgesehenes Bauwerk oder Abbruchhaus besondere Gefahren auftreten, ist die Absicherung gegen unbefugtes Betreten besonders wichtig. Schwierige Abbruchvorhaben (z. B. Abbruch mit Großgerät, Sprengen, etc.) dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Abbruchanweisung des Abbruchunternehmers auf der Baustelle vorliegt. Die geplanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen.